Schwäbische Alb: Steinbruchfels bis 31.12. gesperrt!

Allgemeinverfügung
des Landratsamtes Esslingen - untere Naturschutzbehörde - zum Schutz von Lebensstätten
bestimmter Tierarten am „Neidlinger Steinbruchfels“ im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt
„flexibilisierte Kletterregelungen“ an Kletterfelsen vom 26.07.2012;  Az.: 413-364.621:000061

Nachdem der „Neidlinger Steinbruchfels“ („Ehemaliger Steinbruch mit Felsen“; ND-Nr. 28/24)
auf Flst.Nr. 2565/14; Gewann „Neue Steige“ in Neidlingen im Jahr  2012 erstmalig als Brut- und
Aufzuchtrevier des Uhu „Bubo bubo“ (streng geschützte Tierart) dient, ergeht hiermit folgende
naturschutzrechtliche Anordnung:

1. Das Klettern, Besteigen, Abseilen, Herabschwingen oder  sonstige Herablassen
am „Neidlinger Steinbruchfels“ ist ab dem 01.08.2012 untersagt.

2.
Diese Sperrungsanordnung gilt bis 31.12.2012.

Mehr Informationen: http://alpinum.org/news/index.html