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IG Klettern e.V.

"Free Konrad"  -  Initiative gegen die Sperrung des König-Konrad-Felsen

(IG Klettern Rhein-Main, Bundesverband IG Klettern)
  
 

Das König-Konrad-Fels an der Lahn

  

Das Kletterkonzept von IG und DAV für den Konradsfels

Die Verhandlungen um den Konradsfelsen bei Villmar im Lahntal hatten sich schon immer als sehr schwierig erwiesen. Nach den letzten Kontakten mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg war es dann für einige Jahre verdächtig still geworden. Dann erfuhren wir Ende 2002, dass das geplante Naturschutzgebiet "Bodensteinerlai" unmittelbar vor der Ausweisung steht und die Verordnung ein totales Kletterverbot enthält.

Wie sich herausstellte, hatte die Naturschutzbehörde im Verlauf der letzten 2 Jahre ein Gutachten zu Schutzwürdigkeit und Pflege des geplanten Naturschutzgebietes erstellen lassen und die verordnungsrechtliche Schutzgebietsausweisung voran getrieben, allerdings ohne die Kletterverbände zu informieren und einzubinden. Diese Vorgehensweise ist nicht nur bezeichnend für das bisherige Verhalten der Behörde, die in der Vergangenheit schon wiederholt versucht hatte jede Mitwirkung und Einflußnahme von Kletterern auf Entscheidungen über den Konradsfelsen zu verhindern, sondern ignoriert sämtliche Absprachen über eine konsensorientierte Zusammenarbeit, die zwischen hessischen Kletterverbänden und Naturschutzbehörden auf Landes- und Regierungspräsidiumsebene vereinbart worden war.

Nur einem günstigen Umstand war es zu verdanken, daß die IG Klettern Rhein-Main von dem laufenden Ausweisungsverfahren Kenntnis erhielt. Mit den daraufhin initiierten Protesten und kurzfristig eingereichten Stellungnahmen konnte die Ausweisung des Naturschutzgebietes und damit das drohende Kletterverbot zwar verzögert werden, sie ließ sich jedoch leider nicht verhindern. Am 05. Juli 2003 trat die NSG-Verordnung in Kraft und das Kletterverbot für den Konradsfels wurde rechtskräftig.

Bereits im Frühjahr 2003 zeichnete sich ab, dass unsere Einsprüche voraussichtlich keinen Erfolg haben würden und es dann nur noch die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens und somit einer gerichtlichen Prüfung geben würde. Insoweit vorbereitet, beauftragten wir direkt nach der Ausweisung eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Vertretung unserer Interessen. Der Antrag auf Normenkontrolle wurde fristgerecht im Juni 2005 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht und von diesem anerkannt. In der abschließenden mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 03. Mai 2007 wurde der Antrag abgelehnt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Informationen zum Konradsfels finden sich im Internet bei der IG Klettern Rhein-Main und unter www.free-konrad.de.

(Projektbeginn: Dezember 2002, Abschluss: Mai 2007)