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Umsetzung der Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel
 (IG Klettern Niedersachsen) |
Als bundesweit vorbildlich kann die Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel gelten. In ihr wird nicht nur das Klettern im FFH-Gebiet "Süntel, Wesergebirge, Deister" geregelt, sondern auch das zukünftige Prozedere hinsichtlich etwaiger Änderungen der Kletterregelungen. Solche Änderungen und Anpassungen können z.B. aufgrund neuer naturschutzfachlicher Erkenntnisse erforderlich sein. Genauso ist es aber möglich von Seiten des Klettersports Neutouren an Felsen zu beantragen, für welche nun die Regelungen der Zone II (Status Quo) gelten. Das gleiche gilt für eine Erschließung neu entdeckter Kletter- und Boulderfelsen, also für solche Felsen, die in der Konzeption zur Zeit nicht enthalten sind. Die beantragten Änderungen sind dann von den Beteiligten gemeinsam zu prüfen und einvernehmlich zu beschließen. Insofern ist die Konzeption also kein festes Konstrukt, sondern kann flexibel den Belangen des Naturschutzes und des Klettersports angepasst werden.
Damit aufgrund von Änderungen der Kletterregelungen aber nicht die jeweilige Verordnung geändert werden muss, läuft die Konzeption quasi neben den beiden Naturschutzgebietsverordnungen "Kamm des Wesergebirges" und "Hohenstein" her. Somit bedarf es bei jedem etwaigen Änderungsvorgang nicht des großen bürokratischen Aufwandes des ansonsten erforderlichen öffentlichen Beteiligungsverfahrens. In den Verordnungen selbst ist daher auch nur das Grundsätzliche zum Klettern festgelegt. Insofern wurde nicht nur die Konzeption zwischen der Bezirksregierung Hannover und der IG Klettern Niedersachsen einvernehmlich ausgearbeitet, sondern auch die entsprechenden Passagen der Verordnungstexte miteinander abgestimmt.
Als Grundlage für die Ausarbeitung der Vereinbarung diente der Leitfaden "Freiwillige Vereinbarungen" des Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dieser Leitfaden befand sich zum Zeitpunkt der Konzeptionserarbeitung noch im Entwurfs- bzw. Abstimmungsverfahren und wurde dann im Sommer 2004 veröffentlicht. Insofern ist die Vereinbarung zum Klettern im Wesergebirge und Süntel bundesweit die erste, die auf Basis des BfN-Leitfadens entwickelt wurde. Das BfN hat daher auch den ganzen Prozess mit großem Interesse verfolgt und die Beteiligten hinsichtlich des eingeschlagenen, einvernehmlichen und konstruktiven Weges bestärkt.
Die Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel (pdf: 4.870 kb) wurde am Montag den 06. Dezember 2004 auf der Paschenburg im Wesergebirge vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, der IG Klettern Niedersachsen und dem Deutschen Alpenverein unterzeichnet.
Nachfolgend steht nun die Umsetzung der in der Konzeption beschriebenen Regelungen an sowie deren Bekanntmachung in der Öffentlichkeit.
Weitere Informationen & Kontakt: IG Klettern Niedersachsen e.V.
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(Projektbeginn: Januar 2005) |
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