Bereitgestellt von: IG Klettern Basler Jura - Hinweise zu übernommenen InhaltenEs geht vorwärts mit dem Erarbeiten einer Übereinkunft mit dem Kanton Baselland zur Regelung der Kletterei. Bereits liegen erste kantonale Entwürfe für ein Grundsatzdokument und dazugehörende Datenblätter für die einzelnen Klettergebiete zur Stellungnahme vor. Diese entsprechen nach ersten Abklärungen weitgehend den gestellten Anforderungen.
Nächste Schritte der Klettererseite werden sein, die einzelnen Massnahmen detailliert festzuhalten und einen Zeitplan zu deren Umsetzung festzulegen. Dabei gilt ein Augenmerk auf die Haftungsfragen die sich stellen, wenn eine Kletterer- oder Sportorganisation Arbeiten im Auftrag des Kantons ausführt. Ebenso soll ein Monitoringkonzept den Erfolg der ergriffenen Massnahmen zugunsten der Natur dokumentieren.
Abschliesend ist auch noch nicht definiert, mit welcher juristischer Verbindlichkeit dieses Dokument verbunden ist. Wird dieses in Form einer regierungsrätlichen Verordnung oder als Direktionsentscheid verabschiedet? Die IG klärt dahingehend ebenfalls weitere Möglichkeiten ab.
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