Bereitgestellt von: IG Klettern Basler Jura - Hinweise zu übernommenen InhaltenIm Schweizer Waldgesetz ist der Zugang im Wald für alle grundsätzlich immer gewährleistet. Ausnahmen können z.B. aus naturschützerischen Gründen (übergeordnetes Allgemeininteresse) gemacht werden. Wildschutzgebiete mit Zugangsrestriktionen werden in alpinen Gebieten und im Jura grossflächig errichtet. Schweizweit geraten so Klettergebiete durch die moderne Seuche "Sperritis akutis" immer verbreiteter in Bedrängnis. Dies hat nun auch die Umweltkommission des Schweizer Alpen Club bemerkt und eine Tagung zu diesem Thema organisiert. Im Besonderen sollen die Umweltbeauftragten der SAC-Sektionen zu diesem Thema sensibilisiert werden. Da sich die IG Klettern Basler Jura mittlerweile seit 17 Jahren mit der Thematik des verweigerten Zugangs auseinandersetzt, nimmt sie ebenfalls an diesem Treffen teil.
Ein erstes zentrales Anliegen wird die Bewusstseinsförderung sein. Das heisst, der Kletter- oder Bergsportler muss grundsätzlich erfahren wo sich Konflikte anbahnen, wo Konflikte brennen und wo Lösungen erarbeitet wurden! Dazu eignet sich aus unserer Sicht zum Beispiel das vom SAC betriebene Portal
www.klettergebiete.ch bestens. Warum werden darin schon lange veröffentlichte Klettergebiete des Basler Juras nicht dargestellt, in denen teilweise aber bereits seit über 10 Jahren Kletterverbote oder andere Bestimmungen gelten?
Ein zweites Anliegen betrifft den "Qualitätsanspruch" der an eine Zugangsbeschränkung gestellt werden muss. Ist diese zum Beispiel angemessen und nachvollziehbar? Ist das Erreichen der Zielsetzung einer Sperrmassnahme überprüfbar?
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