Bereitgestellt von: IG Klettern Basler Jura - Hinweise zu übernommenen InhaltenEin Treffen mit den verantwortlichen Ämter, IG Klettern und SAC hat das weitere Vorgehen im Umsetzungsprozess der Kletterregelungen vorgespurt. SAC und IG erstellen z.B. einen Zeitplan für die Markierungen an den Felsen, einen Kostenrahmen und stellten einheitlich klar, dass sie die vom Kanton Baselland aufgestellte Bewilligungspflicht für Bohrhaken, resp. Kletterrouten (Sportparcours - nichtforstliche Kleininstallation) nicht anerkennen. Ob dem so ist, ist nämlich juristisch noch nie definitiv geklärt worden.
Ebenso wird bestimmt, dass die Massnahmen einer Erfolgskontrolle unterliegen werden. Der Kanton stellt dazu Mittel bereit.
Der Kanton bearbeitet weiter die internetbasierende Datenbank der Kletterregelungen. Diese sollte öffentlich werden und dem Kletterer später jederzeit die örtlichen Masnahmen erklären.
Es ist geplant, im November das weitere Vorgehen zu beschliessen.
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