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Bundesebene: Bundesregierung verabschiedet neues Bundesnaturschutzgesetz

 

Rechtsgrundlage des Natursports gestärkt

Am 10. Juli 2009 hat der Deutsche Bundesrat ein neues Bundesnaturschutzgesetz und ein Wasserhaushaltsgesetz verabschiedet. Damit ist es der Großen Koalition doch noch gelungen, eine drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts und des Wasserrechts zu verhindern. Positiv ist anzumerken, dass Natursport mit den Regelungen der neuen Gesetze weiterhin umfassende rechtliche Grundlagen genießt, die seine Ausübung und Fortentwicklung zulassen.

Zu den übergeordneten Zielen des neuen Naturschutzgesetzes zählt die dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft. Die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft wird im Gesetz explizit als Form der Erholung genannt. Im Gegensatz zum bislang verwendeten Begriff der „Flur“ beinhaltet die „freie Landschaft“ auch Wälder und Gewässer, wodurch die rechtliche Position des Natursports entscheidend verbessert wird.

Zu begrüßen ist auch, dass vertragliche Regelungen in ihrer Bedeutung deutlich aufgewertet wurden: Gemäß dem neuen Gesetz soll es stets Ziel aller Beteiligten sein, gemeinsam Regelungen zu erarbeiten und durch vertragliche Festlegungen ein einvernehmliches Miteinander zu gewährleisten.

Auch die Regelungen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bestehen fort – damit ist Wassersport auf fast allen Gewässern in Deutschland weiterhin erlaubt!

Insgesamt sind Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz wichtige und richtige Schritte, natur- und landschaftsverträglichen Sport in der freien Landschaft zu fördern. Soweit es dem Bundesgesetzgeber nicht gelungen ist, noch deutlichere Regelungen festzulegen, ist es nunmehr Aufgabe des Kuratoriums Sport und Natur, gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden in den einzelnen Bundesländern Verbesserungen einzufordern.

 

Pressemitteilung des Kuratorium Sport und Natur vom 17. Juli 2009