Newsletter_5
vom 28.8.2013
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wie unlängst im Rahmen der Runden Tische zum Waldgesetz in Hessen bewiesen, können Konfliktvermeidung praktiziert und trotzdem die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald unterstützt werden – setzt man auf gegenseitige Rücksichtnahme statt Verbote mit Erlaubnisvorbehalten.
In Baden-Württemberg wird wohl vorerst an der von den Radverbänden stark kritisierten sog. 2-Meter-Regel im Wald festgehalten. Mehr.
In Zusammenhang mit dem Wegebreitenthema soll eine Bitte unseres Mitgliedsverbandes Deutsche Initiative Mountainbike weitergeleitet werden:
Analog der Resolution zum ersten Referentenentwurf in Hessen letzten Jahres an der sich einige Mitgliedsverbände beteiligten, möchte die DIMB mit möglichst vielen Natursportverbänden auch für BW eine Resolution auf den Weg bringen.
Der Entwurf findet sich im Anhang – Fragen beantwortet gerne der Rechtsreferent Helmut Klawitter (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Die DIMB bittet die Mitgliedsverbände bis zur 39.KW um Rückmeldung zum Interesse an einer Unterzeichnung.
Das Kuratorium möchte das kooperative „Modell Hessen“ auch in anderen Bundesländern fördern und konstant an derart gelungene Zusammenarbeit erinnern.
Hierzu verfassen wir einen Brief an den Landesminister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden Württemberg, den Sie bei uns sehr gerne per Mail abrufen können und informieren rund dieses und weitere virulente Themen auf www.kuratorium-sport-natur.de.