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Römerstein für 2014 kpl. gesperrt!

29.07.2014

Schwäbische Alb

Hülben / Römerstein  (Bad Urach)

Am Römerstein wurde der Nachweis eines brütenden Uhupaares
erbracht, welches aktuell zwei Jungvögel aufzieht, daraus
ergeht hiermit folgende naturschutzrechtliche Anordnung:

1. Das Klettern, Besteigen, Abseilen, Herabschwingen oder
sonstige Herablassen am „Römerstein“ ist ab sofort
(29.07.2014) untersagt.

2. Diese Sperrungsanordnung gilt bis 31.12.2014 für den
kpl. Römerstein. Die Allgemeinverfügung wird aktuell vom
Landratsamt geändert und hier entsprechend ergänzt.

Begründung: 
Am „Römerstein“ wurde durch die Arbeitsgemeinschaft
Wanderfalkenschutz und vom AKN-RT in den letzten Wochen
der Nachweis über ein Uhubrutpaar erbracht.
Der Uhu „Bubo bubo“ zählt nach den Artikeln 1 und 4 der
Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des
Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten (ABl. EG Nr. L 20 vom 26.01.2010; S. 7)
zu den in Europa heimischen Vogelarten, für die besondere
Schutzmaßnahmen hinsichtlich deren Lebensräume anzuwenden
sind, um deren Überleben und Vermehrung sicherzustellen.
Der Uhu ist eine streng geschützte Tierart nach
§ 7 Abs. 2 Ziffer 14 a) Bundesnaturschutzgesetz.
Er unterliegt Anhang A der Verordnung EG-Nr. 101/2012 der

Kommission vom 06.02.2012 des Rates über den Schutz von
Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten
durch Überwachung des Handels vom 09.12.1996.

Quelle: alpinum.org
http://www.alpinum.org/news/index.html#042f32a3790d29f01